Aktualisierung vom 18. Mai 2018

Antwort der Regierung auf einige Fragen zum Thema: https://www.nosdeputes.fr/15/question/QE/3257. Die Antwort erwähnt das Toleranzjahr und betont, dass der Nutzer im Falle einer Kontrolle Sorgfalt nachweisen muss (angewandte Sorgfalt bei der Umsetzung des Erhalts der individuellen Bescheinigung).

Aktualisierung vom 11. Januar 2018

Das Gesetz Nr. 2017-1837 vom 30. Dezember 2017, bekannt als Haushaltsgesetz 2018, ist am Montag, dem 1. Januar 2018, in Kraft getreten.

Die wichtigste Information ist in Artikel 105 (ehemals Artikel 88) des Haushaltsgesetzes enthalten, der den Artikel 286 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs ändert und auch auf den Artikel 289 verweist.

Dieser Artikel betrifft alle Akteure des Handels, die Bargeld entgegennehmen und Zahlungen ohne Rechnung durchführen. Das Gesetz verpflichtet sie nun, zertifizierte Kassensoftware zu verwenden.

Ausgenommen sind alle, die keine Umsatzsteuer (VAT) privat oder beruflich in Rechnung stellen oder Unternehmen, die zur Rechnungsstellung verpflichtet sind, da ihre Kunden der Umsatzsteuer unterliegen (nur B2B).

E-Commerce-Websites, die mit Prestashop (mit Kassensystem) erstellt wurden, sind teilweise von dieser Maßnahme betroffen, aber Prestashop hat Schritte unternommen, um die erforderliche Zertifizierung zu erhalten.

E-Commerce-Websites mit WooCommerce gelten nicht von Haus aus als Kassensysteme oder -software, außer möglicherweise für einige Nutzer, die die POS-Lösung (Add-on) hinzugefügt haben: die Point of Sale-Erweiterung (siehe: http://wcpos.com) und einige Websites, die keine Rechnungen generieren und die Annahme von Bargeldzahlungen ermöglichen. Die Juristen der Firma Automattic (die WordPress und WooCommerce verwaltet) haben am 27. Dezember 2017 einen sehr klaren Artikel zu diesem Thema auf Englisch und Französisch veröffentlicht.

In der Zwischenzeit können Sie weiterhin Marktwerkzeuge nutzen, da sich die Finanzbehörde „bereit erklärt hat, die Unternehmen während 12 Monaten, also bis zum 31. Dezember 2018, zu unterstützen“.

Verwandte Artikel:

https://www.web18.net/sites-ecommerce-woocommerce-respectent-loi-finances-francaises-1er-janvier-2018/

https://www.blogdumoderateur.com/loi-de-finances-2018-e-commerce/


 

Aktualisierung nach der Pressemitteilung N022 vom 15. Juni 2017, Gérald Darmanin, Minister für Aktion und öffentliche Rechnungen (Quelle der Pressemitteilung)

 

Angesichts der von Unternehmen, insbesondere den kleineren, geäußerten Besorgnis über die Umsetzung einer Maßnahme des Haushaltsgesetzes 2016, die die Verwendung zertifizierter Kassen-, Buchhaltungs- und Managementsysteme ab dem 1. Januar 2018 vorsieht, hat der Minister für Aktion und öffentliche Rechnungen, Gérald DARMANIN, beschlossen, diese zu vereinfachen und zu fokussieren. Nur Kassen- und Kassensysteme, die Hauptvektoren der festgestellten Umsatzsteuerbetrugsfälle, werden betroffen sein. Ohne die Wirksamkeit im Kampf gegen Betrug zu verringern, der durch Software ermöglicht wird, die die Löschung erfasster Einnahmen erlaubt, ermöglicht die Neudefinition des Anwendungsbereichs der Verpflichtung, die Komplexität sowohl für die anfängliche Anpassung als auch für den täglichen Betrieb der Unternehmen zu verringern. Diese Änderung wird Gegenstand gesetzlicher Maßnahmen bis zum Ende des Jahres sein, für einen Inkrafttreten der Maßnahme wie vorgesehen am 1. Januar 2018. Unternehmen, die ihre Kassensoftware noch nicht angepasst haben, haben somit 6 Monate Zeit, dies zu tun. Der Minister für Aktion und öffentliche Rechnungen bittet die Finanzbehörde, die Unternehmen im ersten Jahr der Anwendung der neuen Regeln zu unterstützen.
Der Minister für Aktion und öffentliche Rechnungen bittet die Finanzbehörde, die Unternehmen im ersten Jahr der Anwendung der neuen Regeln zu unterstützen.

 

Durch diese Vereinfachung wären also nur Kassensysteme betroffen. Dolibarr ist eine Verwaltungssoftware und kein Kassensystem – außer bei Nutzung des Kassensystem-Moduls.

 

Weitere Presseartikel zum Thema:

https://www.lesechos.fr/thema/030387673950-revirement-bienvenu-en-matiere-de-logiciels-certifies-2094788.php

http://www.lefigaro.fr/flash-eco/2017/06/15/97002-20170615FILWWW00262-tva-bercy-recentre-son-dispositif-de-lutte-contre-les-logiciels-frauduleux.php 

 


Veröffentlicht am: 21. Juli 2017

Artikel 88 des Finanzgesetzes Nr. 2015-1785 vom 29. Dezember 2015 führt im Rahmen der Bekämpfung von Steuerbetrug tatsächlich neue gesetzliche Regelungen ein.

Ab dem 1. Januar 2018 schreibt das Gesetz neue Regeln für alle Verwaltungs- und Kassensysteme vor. Alle mehrwertsteuerpflichtigen Händler mit Registrierkasse müssen ein zertifiziertes und sicheres System nutzen.

„Ab dem 1. Januar 2018 wird die Nutzung einer Verwaltungssoftware oder eines Kassensystems verpflichtend, das die Anforderungen an Unveränderbarkeit, Datensicherheit, Speicherung und Archivierung erfüllt – nachgewiesen durch ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle oder eine individuelle Bescheinigung des Herstellers.“

Ihre Software Dolibarr + DoliPlus ist daher direkt betroffen! Wir bereiten die Zukunft vor und werden schrittweise neue Funktionen in Ihrer Software und an der Kasse einführen, um diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Unser Team arbeitet an diesem Übergang für 2018! Wir halten Sie in den kommenden Wochen auf dem Laufenden.