Die SMS-Benachrichtigung für DoliPlus-Einsätze warnt Ihre Ansprechpartner automatisch vor einem Termin. So vermeiden Sie unnötige Fahrten und sparen wertvolle Zeit.

Wozu dient die SMS-Benachrichtigung für Einsätze?

Diese Funktion sendet einen Service-SMS oder E-Mail an die richtigen Personen. Konkret erinnert sie diese einige Stunden vor dem Termin an Ihren Besuch.

Dadurch reduzieren Sie verpasste Termine. Für den SMS-Versand benötigen Sie lediglich ein Geschäftskonto mit ausreichendem Guthaben.

Konfiguration

Gehen Sie zunächst zum Modul für die Einsatzverwaltung. Aktivieren Sie dann die Option „SMS/E-Mail-Benachrichtigungen aktivieren“.

Ein neuer Reiter erscheint. Dort passen Sie die verfügbaren Optionen an.

 

Praktisch: Aktivieren Sie im Modul für Einsatz- und Wartungsverwaltung die Option „SMS/E-Mail-Benachrichtigungen aktivieren“. Ein neuer Reiter erscheint dann auf der Einsatzakte.

SMS-Benachrichtigung für Einsätze erstellen

Klicken Sie im Planungsreiter auf „Benachrichtigung hinzufügen“.

Bei mehreren Einsätzen mit unterschiedlichen Terminen dient der erste als Referenz für den Benachrichtigungszeitpunkt. Sie können jedoch jederzeit Datum oder Versandart ändern.

Natürlich können Sie auch mehrere Benachrichtigungen erstellen.

 

Erstellung einer SMS-Benachrichtigung für Einsätze in DoliPlus

 

Anschließend zeigt die Übersichtstabelle die geplante Benachrichtigung und ihren Status. Sie können sie sofort senden oder den automatischen Modus nutzen. Zudem können Sie den Benachrichtigungstyp jederzeit ändern oder löschen.

 

Übersichtstabelle für SMS-Benachrichtigungen bei DoliPlus-Einsätzen

Automatischer Versand

Ein automatischer Dienst übernimmt den Versand. Er arbeitet innerhalb der von Ihnen festgelegten Zeiten, montags bis freitags, typischerweise von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Weitere Details finden Sie im Kapitel Einsatzverwaltung.

Rechtliche Vorgaben für SMS-Versand

Das französische Gesetz LCEN (Loi pour la Confiance dans l’économie Numérique) vom 21.06.2004 erlaubt Direktwerbung per SMS.

Allerdings gilt das Opt-in-Prinzip. Das heißt, nur vorher genehmigte Werbenachrichten sind erlaubt.

In Frankreich dürfen Sie Privatpersonen ohne deren Zustimmung keine Werbe-SMS senden. Zudem muss die Zustimmung freiwillig und klar informiert erfolgen.

Kommerzielle SMS sind zwischen 20:30 und 8:00 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen verboten.

Das Datenschutzgesetz vom 10.01.1978 verpflichtet weiterhin zur Anmeldung von Mobilnummern-Dateien bei der CNIL.

Der Absender muss klar erkennbar sein: Marke, Produkt, Kampagnenzweck und Kurznummer.

Jede SMS muss auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Zum Abbestellen genügt das Schlüsselwort STOP.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der CNIL und in Artikel L34-5 des Post- und Telekommunikationsgesetzes.