Die Lieferantenanzahlungsrechnung ermöglicht es Ihnen, eine Anzahlung an einen Lieferanten zu erfassen und diese mit Ihrer Bestellung zu verknüpfen. So behalten Sie genau im Blick, was Sie bereits im Voraus gezahlt haben.

Einkauf und Verkauf: zwei getrennte Prozesse

In DoliPlus unterscheidet sich aus historischen Gründen die Verwaltung von Einkäufen (Bestellungen und Lieferantenrechnungen) vom kundenseitigen Vertrieb. Die Lieferantenanzahlungsrechnung folgt daher einem eigenen Prozess, ausgehend von der Bestellung.

Eine Lieferantenanzahlungsrechnung erstellen

Das Vorgehen ist einfach. Erfassen Sie zunächst Ihre Lieferantenbestellung beim Kunden. Anschließend erstellen Sie die entsprechende Lieferantenrechnung.

Lieferantenanzahlungsrechnung: Erstellung aus der Bestellung in DoliPlus

Im Eingabebildschirm wählen Sie die Bestellung aus. Auf diese Weise stellen Sie eine Verknüpfung zwischen der Lieferantenanzahlungsrechnung und der Bestellung her.

Verknüpfung zur Bestellung in DoliPlus

Auswahl der Lieferantenbestellung für die Anzahlungsrechnung

In der Bestellung sehen Sie zunächst die Anzahlungsrechnung, dann die Endrechnung. So verfolgen Sie die gesamte Zahlung Schritt für Schritt.

Verfolgung der Lieferantenanzahlungsrechnung und der Endrechnung

Warum Lieferantenanzahlungen verwalten?

Viele Lieferanten verlangen eine Anzahlung vor der Lieferung. Ohne Nachverfolgung gehen diese Vorauszahlungen in der Buchhaltung schnell verloren. Dieses Dokument hält jede Zahlung fest.

Sie profitieren in drei Bereichen:

  • klare Nachverfolgung: Sie wissen, was Sie bereits im Voraus gezahlt haben;
  • korrekte Buchhaltung: Die Anzahlung wird der richtigen Bestellung zugeordnet;
  • vereinfachte Kontrolle: Die Endrechnung berücksichtigt die geleistete Anzahlung.

Mehr zur Kundenanzahlungsrechnung erfahren

Letztlich sichert dieser Mechanismus Ihre verbindlichen Einkäufe. Sie zahlen einen Teilbetrag im Voraus und verfolgen diese Zahlung bis zur Endrechnung. So bleiben Ihre Lieferantenkonten korrekt, ohne vergessene Vorauszahlungen.

Weiterführende Informationen